Ergänzung der AGB´S

Behandlungsausfälle/ Behandlungszeiten/kürzen der gebuchten Leistung

Kann oder will der Kunde/ die Kundin- gleich aus welchen Gründen - einen abgesprochenen Termin nicht wahrnehmen, gilt folgendes

A.: Die Terminabsage hat mindestens 1 Tag vorher zu erfolgen.

B.: wird dieser Zeitraum der Absage nicht eingehalten, wird dieser mit 50% in Rechnung gestellt.

C.: Die Behandlung beginnt mit dem Eintreffen des Kunden im Behandlungsraum. Bei Verspätungen des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte Behandlungstermin. Eine Wartezeit durch Verspätung des Kunden kann und soll dem nachfolgenden Kunden nicht zugemutet werden. Bei Verspätung von mehr als 20 min wird der vereinbarte Behandlungstermin voll in Rechnung gestellt, auch wenn die Behandlung nicht mehr komplett ausgeführt werden kann.

D.: Kommt der Kunde /die Kundin zu ihren vereinbarten Termin und möchte ER/SIE die gebuchte Leistung nicht voll in Anspruch nehmen, kann das gerne geschehen aber die gebuchte Leistung ist voll zu bezahlen.